Glossar - Telemedizin

3. DIGA

DIGA steht für „Digitale-Gesundheits-Anwendung“. Gemeint sind damit z.B. Apps, die die Versicherten bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen können. DIGAs müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um anerkannt zu werden. Die Kosten für DIGAs werden von der Krankenkasse übernommen.